Der Energieausweis für Sie !
Werte Damen und Herren,
die „Arbeitsgemeinschaft Energiepass“ möchte
Ihnen hiermit ihre Dienstleistungen anbieten. Die Arbeitsgemeinschaft
besteht aus dem
Planungsbüro
PRO3, Martin-Meier-Kronfeldt, Architekten & Beratende Ingenieure
BDB und dem Ingenieur- und Sachverständigenbüro Jürgen Fritz. Beide
Unternehmen haben ihren Geschäftssitz in Seelow. Aufbauend auf die
vorhandene Fach- und Sachkenntnis bieten wir Ihnen die Erstellung des
für Ihre Immobilien erforderlichen Energieausweises an.
Warum ist so ein Energieausweis erforderlich?
Am 03.01.2003 wurde die Richtlinie 2002/91/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden im Amtsblatt der Europäischen
Gemeinschaft veröffentlicht. Die so genannte EU-Gebäuderichtlinie
verpflichtet in Artikel 7 alle EU-Mitglieds-Staaten einen Energieausweis
für Gebäude einzuführen. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet Rechts-
und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, um die Verpflichtungen aus der
Richtlinie zum 04.01.2006 nach dem jeweiligen nationalen Recht in Kraft
zu setzen. Die Bundesregierung wird die Verpflichtungen nach der
EU-Gebäuderichtlinie durch Änderungen im Energieeinsparungsgesetz (EnEG)
und der Energieeinsparverordung (EnEV)
umsetzen.
Sind Sie von dieser Regelung betroffen?
Ab dem 04.01.2006 sind alle Wohnungs- und
Gebäudeeigentümer verpflichtet Miet- und Kaufinteressenten bei der
Neuvermietung bzw. beim Verkauf von Gebäuden einen Energieausweis
vorzulegen. Die genauen Regelungen werden in der
Energieeinsparverordnung (EnEV)
2007 veröffentlicht.
Welche Vorteile bietet ein Energieausweis?
Der Energieausweis ermöglicht es Gebäudeeigentümern
die energetische Qualität Ihrer Gebäude am Markt darzustellen.
Investitionen in die Gebäudehülle oder die Heizungsanlage werden dadurch
erstmals für den Mieter vor Abschluss des Mietvertrages sichtbar und
erhöhen dadurch die Attraktivität des Gebäudes.
Welche Schritte führen zur Erstellung des
Energieausweis ?
Um den Energieausweis zu erstellen, sind umfangreiche
Vorarbeiten notwendig. Die einzelnen Tätigkeiten gliedern sich wie
folgt:
-
Abstimmung mit dem Eigentümer zu vorhandenen
Unterlagen ,wie Bestandspläne, Angaben zur Wohnfläche,
Energieverbrauchsdaten, Wohnungsbesichtigungstermine, Vorbereitung
der Bestandsaufnahme. Ermittlung von Grunddaten, wie zum Beispiel: Geschossanzahl, Feuchtigkeitsprobleme, angrenzende Nachbargebäude,
tatsächlich beheizbare Flächen.
-
Ermittlung der baulichen Qualität der
Hüllkonstruktion und der Technik ( Fassade, Fenster, Dach, Keller,
Heizungsanlage).
-
Aufmaß des Gebäudes und die zeichnerische
Darstellung, wenn keine oder keine ausreichenden Bestandspläne
vorliegen.
-
Auswerten der Daten, Erarbeitung von Maßnahmen
zur Verbesserung der Energiebilanz des Gebäudes.
-
Erstellen des Energieausweis.
-
Übergabe und Abschlussgespräch mit dem
Eigentümer/Verwalter
Auch Sie könnten für Ihre Immobilie bald so einen
Energieausweis in den Händen halten, welcher durch die „Arbeitsgemeinschaft
Energieausweis“ erstellt wurde. Unsere Mitarbeiter sind Spezialisten,
jeweils Mitglied in der Brandenburgischen Ingenieur- oder
Architektenkammer.
Einen Musterenergieausweis finden Sie hier
Musterenergieausweis
Sie Sind an weiteren Informationen interessiert und
möchten unsere Dienstleistungen nutzen? Sie erreichen mich unter
folgender Telefon-Nummer: 03346/210314 sowie Mobil über 0177-4280046.
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