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Der Energieausweis für Sie !

Werte Damen und Herren,

die „Arbeitsgemeinschaft Energiepass“  möchte Ihnen  hiermit  ihre Dienstleistungen anbieten. Die Arbeitsgemeinschaft besteht aus dem Planungsbüro PRO3, Martin-Meier-Kronfeldt, Architekten & Beratende Ingenieure BDB  und  dem Ingenieur- und Sachverständigenbüro Jürgen Fritz. Beide Unternehmen haben ihren Geschäftssitz in Seelow. Aufbauend auf die vorhandene Fach- und Sachkenntnis bieten wir Ihnen die Erstellung des für Ihre Immobilien erforderlichen Energieausweises an.

Warum ist so ein Energieausweis erforderlich?

Am 03.01.2003 wurde die Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht. Die so genannte EU-Gebäuderichtlinie verpflichtet in Artikel 7 alle EU-Mitglieds-Staaten einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, um die Verpflichtungen aus der Richtlinie zum 04.01.2006 nach dem jeweiligen nationalen Recht in Kraft zu setzen. Die Bundesregierung wird die Verpflichtungen nach der EU-Gebäuderichtlinie durch Änderungen im Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und der Energieeinsparverordung (EnEV) umsetzen.

Sind Sie von dieser Regelung betroffen?

Ab dem 04.01.2006 sind  alle  Wohnungs- und Gebäudeeigentümer verpflichtet Miet- und Kaufinteressenten bei der Neuvermietung bzw. beim Verkauf von Gebäuden  einen Energieausweis vorzulegen. Die genauen Regelungen werden in der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 veröffentlicht.

Welche Vorteile bietet ein Energieausweis?

Der Energieausweis ermöglicht es Gebäudeeigentümern die energetische Qualität Ihrer Gebäude am Markt darzustellen. Investitionen in die Gebäudehülle oder die Heizungsanlage werden dadurch erstmals für den Mieter vor Abschluss des Mietvertrages sichtbar und erhöhen dadurch die Attraktivität des Gebäudes.

Welche Schritte führen zur Erstellung des Energieausweis ?

Um den Energieausweis zu erstellen, sind umfangreiche Vorarbeiten notwendig. Die einzelnen Tätigkeiten gliedern sich wie folgt:

  • Abstimmung mit dem Eigentümer zu vorhandenen Unterlagen ,wie Bestandspläne, Angaben zur Wohnfläche, Energieverbrauchsdaten, Wohnungsbesichtigungstermine, Vorbereitung der Bestandsaufnahme. Ermittlung von Grunddaten, wie  zum Beispiel: Geschossanzahl, Feuchtigkeitsprobleme, angrenzende Nachbargebäude, tatsächlich beheizbare Flächen.

  • Ermittlung der baulichen Qualität der Hüllkonstruktion und der Technik ( Fassade, Fenster, Dach, Keller, Heizungsanlage).

  • Aufmaß des Gebäudes und die zeichnerische Darstellung, wenn keine oder keine ausreichenden Bestandspläne vorliegen.

  • Auswerten der Daten, Erarbeitung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz des Gebäudes.

  • Erstellen des Energieausweis.

  • Übergabe und Abschlussgespräch mit dem Eigentümer/Verwalter

Auch Sie könnten für Ihre Immobilie bald so einen Energieausweis in den Händen halten, welcher durch die „Arbeitsgemeinschaft Energieausweis“  erstellt wurde. Unsere Mitarbeiter sind Spezialisten,  jeweils Mitglied in der Brandenburgischen Ingenieur- oder Architektenkammer.

Einen Musterenergieausweis finden Sie hier  Musterenergieausweis

Sie Sind an weiteren Informationen interessiert und möchten unsere Dienstleistungen nutzen? Sie  erreichen mich unter folgender Telefon-Nummer: 03346/210314 sowie Mobil über 0177-4280046.

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Dipl.-Ing. Jürgen Fritz    E.-Thälmannstr.5    15306 Seelow